Die Vergabe öffentlicher Aufträge birgt für beide Seiten, Auftraggeber und Bieter, erhebliche formelle und wirtschaftliche Fallstricke, aber auch weitreichende Chancen. Hier steht Ihnen das Team von CONVENTUM mit seiner langjährigen Erfahrung bei der rechtssicheren Begleitung von öffentlichen Vergabeverfahren gerne zur Seite.
Für die Auftraggeberseite gilt es, die Vergabeverfahren verfahrensfehlerfrei, transparent und fair abzuwickeln und so eine Beschaffung zu bestmöglichen wirtschaftlichen Konditionen zu realisieren. Vergaberechtsverstöße kosten im Rügefall Zeit und Geld, lückenhafte oder nicht durchdachte Leistungsbeschreibungen führen spätestens bei der Auftragsabwicklung unweigerlich zu Auseinandersetzungen über Nachtragsforderungen.
Eine gründliche und rechtssichere Vorbereitung und Durchführung der öffentlichen Vergabeverfahren ist insofern unverzichtbar und ist unmittelbar wertschöpfend. Zudem gilt es, die trotz des formellen Sachzwangs des Vergaberechts bestehenden Potentiale und Verfahrenserleichterungen, die VOB/A, VgV und GWB bieten, zu erkennen und auszuschöpfen, wofür eine fundierte Kenntnis vom Vergaberecht unerlässlich ist.
Neben der Begleitung der Auftraggeberseite haben die Anwältinnen und Anwälte von CONVENTUM bereits zahlreiche Bieter erfolgreich in teils hochkomplexen Vergabeverfahren vertreten und diese zum Zuschlag verholfen, mithilfe und außerhalb von Vergabenachprüfungsverfahren.
Unsere Beratung setzt dabei häufig bereits in der Phase der Angebotslegung oder -aufklärung an. Geht es um eine streitige Zuschlagsentscheidung, gilt es, mit Überzeugungskraft und Gespür für die relevanten technischen oder formellen Aspekte die Rechte der Bieter durchzusetzen bzw. zu verteidigen.
Wir sind als Team jederzeit auf die im Vergaberecht oft erforderlichen schnellen Reaktionszeiten eingestellt und agieren auch im Vergaberecht stets pragmatisch, realistisch und zielorientiert.